

Gemeindeversammlung Cottbus
Gemeindeversammlung Cottbus

Unsere Stadt - Unsere Gemeinschaft - Unsere Entscheidungen
Unsere Stadt - Unsere Gemeinschaft - Unsere Entscheidungen

Unsere Gedanken zu einem künftigen Zusammenleben auf Augenhöhe
- Gemeindeverfassung - erste Fassung -
Grundlagen und Wertesystem
1. Die Existenzgrundlage und der Sinn der Gemeinde ist das Wohl, der Schutz und die
Zukunftssicherung der Einwohner der Gemeinde.
*
2. Das Handeln der Gemeinde muss auf einem Rechtsatz (Alle Macht geht vom Volke aus) beruhen, in öffentlichem Interesse liegen und verhältnismäßig sein.
*
3. Die Rechte und Freiheiten des Einzelnen werden geachtet, wenn sie nicht gegen die Interessen der Gemeinschaft gerichtet sind. Ein entstandener Schaden ist dem Geschädigten oder seiner Familie in voller Höhe zu ersetzen.
*
4. Freiheitsrechte umfassen die Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Eigentumsrechte, Erbrecht, Recht am eigenen Körper, Selbstverwaltungsrecht, Weltanschauungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Persönlichkeitsentfaltungsrecht.
*
5. Alle Angelegenheiten der Einwohner der Gemeinde werden von ihnen in Selbstverwaltung geregelt. Das Instrument dazu ist die Gemeindeversammlung. Der Versuch eines Eingriff in diesen
Rechtsatz durch eine der Gemeinde außenstehende Gewalt, gegen deren Interessen, steht diesem konträr entgegen und wird als Unrecht gegen die Grundlagen der Schöpfungslehre angesehen.
Eine notwendige übergeordnete Verwaltungseinheit arbeitet nach den Grundlagen der Verwaltung der Gemeinde und hat keine Rechtekraft, denn diese liegt nach dem Rechtsatz ausschließlich bei den Einwohnern des Territoriums.
*
6. Die Grundlage der Rechte der Gemeinden untereinander entsprechen dem einer Konföderation der Gemeinden.
*
7. Vertreter der Einwohner dürfen keinen anderen Interessen-vertretungen angehören, oder von ihnen beeinflusst werden.
*
8. Jede Entscheidung in der Gemeinde wird durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Stadtteil interne Entscheidungen, welche nicht die Gesamtheit der Einwohner betreffen, werden durch die Gemeindeversammlung der Stadtteile (Eingemeindungen) entschieden.
*
9. Vor jeder Entscheidung hat die Verwaltung eine zu erwartende Prognose zu erarbeiten in welcher die Einwohner erkennen können, welches Ergebnis ihr Votum für ja oder nein erzeugt.
Stimmenenthaltungen für die Berechtigten sind ausgeschlossen, denn jeder Einwohner wird anhand der Vorbereitung der Verwaltung eine klare Auffassung zu seiner Entscheidung einnehmen können.
*
10. Die Kinder sind unsere Zukunft. Deren Schutz, Entwicklung und Bildung soll auf dieses Ziel gerichtet werden. Die Förderung obliegt der Gemeinde entsprechend der Werte und Normen der Gemeinde.
*
11. Alle Steuern und Abgaben der Einwohner werden an die Gemeinde entrichtet, um einen geschlossenen Kreislauf und den Wohlstand der Gemeinde zu sichern.
Die Abgaben an die übergeordnete Verwaltungsebene dürfen 10 % der Einnahmen nicht übersteigen.
*
12. Die Steuereinnahmen der Gemeinde dienen ausschließlich der wirtschaftlichen Erhaltung der Gemeinde. Aus diesem Grund gehören die Einheiten, welche das Leben der Angehörigen der Gemeinde gewährleisten zum Eigentum der Gemeinde. (Strom, Wasser, Heizung, Straßenbahn, Krankenhaus, Altenpflege, Schule, Kindergarten, Gemeindebank, Gemeindewohnungen, Polizei, etc.). Der Erlös aus diesen wirtschaftlichen kommunalen Wirtschaftseinheiten, soll dazu führen, dass die Steuerlast für die Einwohner ständig gesenkt werden kann. Dazu ist die transparente Überwachung durch die Einwohner erforderlich.
*
13. Die Forderungen aus den Reparationszahlungen, aus den Kosten der Besatzung nach Artikel 120 Grundgesetz für die BRD, die NATO, für die Finanzierung der Europäischen Union, aus dem Holocaust und anderer müssen transparent vorgelegt werden.
Die Umsetzung eines Weltfriedensvertrages und die damit verbundene Herstellung der Souveränität der einzelnen Völker und Volksgruppen ist zu unterstützen.
*
14. Es ist ein unabhängiges Gericht für die Streitigkeiten in der Gemeinde zu errichten und von dieser zu finanzieren. Ein von jeder äußerlichen Beeinflussung freier Richter wird die Verhandlungen führen, die Entscheidung in den Streitigkeiten wird von einem Gremium aus
ausgewählten Einwohnern getroffen werden.
*
15. Die selbstständigen Unternehmen der Gemeinde sind der Lebensnerv und das Fundament einer Gemeinde. Ihnen ist bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unter Beachtung des allgemeinen Preisniveaus der Vorrang zu gewährleisten.
*
16. Die Konzessionen (*Lizenzen) für Medien und Organisationen aller Art, deren Inhalte den Zielen eines harmonischen Zusammenlebens aller Einwohner der Gemeinde, deren Rechte und Freiheiten, sowie den Zielen der Gemeinde entgegenstehen, sind zu überprüfen.
*
17. Es ist eine unabhängige Kontrolleinheit zu schaffen, welche die angebotenen Lebensmittel und die Lebensgrundlage der Einwohner der Gemeinde ständig überprüft und die Ergebnisse transparent veröffentlicht.